Ihr kompetenter Fachmann rund ums Haus.

Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB

Die Rechnungsstellung erfolgt nach örtlichem Aufmaß und tatsächlichem Aufwand. Öffnungen bis zu 4 m2 werden übermessen. Zusätzlich erforderliche Arbeiten, soweit vorstehend nicht näher beschrieben, werden gesondert berechnet. Mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Firma BaustiL - Matthias Lippert und wurden, wenn nicht gesondert schriftlich notiert, nicht getroffen. Bei außerordentlichem Auftragsrücktritt sind die bereits entstandenen Kosten sowie der entgangene Gewinn zu vergüten, mindest jedoch 30% Aufwandsentschädigung, unabhängig der bisher gelieferten Leistung / Waren. Die zum Zeitpunkt der Abrechnung gültige Mehrwertsteuer wird auf sämtliche Preise aufgerechnet. Die Firma BaustiL - Matthias Lippert ist berechtigt für die Durchführung von Montagearbeiten Subunternehmer* zu beauftragen. Schuttgebühren und deren Entsorgung für etwaig anfallenden Müll/Sondermüll werden gesondert abgerechnet und gehen zu Lasten des Bestellers.

Zahlungsvereinbarung:

Sonderanfertigung die auf Kundenwunsch produziert werden (wie z.B.: Treppenstufen nach Maß, oder ähnliches), müssen zu 100% vor Baubeginn bezahlt werden. Für alle anderen Arbeiten gilt eine generelle Vorkasse von 50 %, danach Abschlagszahlung nach Baufortschritt. Die Fälligkeit der Schlussrate steht nicht in Abhängigkeit mit einer förmlichen Abnahme durch den Besteller/Auftraggeber. Sämtliche Zahlungen sind sofort und ohne Abzug/rein netto nach Rechnungserhalt in bar fällig.

Garantie:

Für unsere Arbeiten übernehmen wir die volle Gewährleistung von 5 Jahren nach BGB, außer bei provisorischen Leistungen, hier kann keine Garantie von 5 Jahren erfolgen (z.B.: provisorische Übergangslösung bei Abdichtungen, oder ähnlichem). Garantie und Haftungsansprüche gehen bei Materialermüdung/-verschleiß an den Produkthersteller, bzw. bei Montage an die jeweils auszuführende Firma. Die Haftung für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Genehmigung/en:

Sämtliche für das Bauvorhaben benötigte Genehmigung, Privat, öffentlich, behördlich, oder sonstiges, müssen Bauseits durch den Auftraggeber eingeholt werden. Der Auftraggeber allein haftet in vollem Umfang für die Einhaltung sämtlicher, bzw., möglicher Vorschriften, wissentlich und unwissentlich, und entlässt mit vollem Umfang durch Erteilung dieses Auftrages die Firma BaustiL - Matthias Lippert, sowie den zuständigen Handwerker / Subunternehmer von jeglichen Rechtsansprüchen und Haftungsansprüchen.

Eigentumsvorbehalt:

Die bestellte und/oder bereits gelieferte/n Ware/n, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Dienstleisters/Lieferanten. Der Dienstleister/Lieferant behält sich das Recht vor, die bestellte/n und/oder bereits gelieferte/n Ware/n gegen fristgerechten Ausgleich dieser, auf Kosten des Bestellers/Auftraggebers abzuholen/rückzubauen.

Warenverfügbarkeit:

Sollte die bestellte Ware zwischenzeitlich einer Preiserhöhung laut des Herstellers/Lieferanten unterliegen, so wir diese dementsprechend an den Kunden weitergegeben. Sollte die bestellte Ware zwischenzeitlich laut des Herstellers/Lieferanten nicht mehr geliefert werden können, so wird der Auftrag auf ein anderes vergleichbares Modell umgelegt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Auftragsstornierung durch den Handwerker/Subunternehmer:

der Handwerker/Subunternehmer kann u.a. aufgrund von nicht umsetzbaren bautechnischen Anforderungen, oder ähnlichem, oder wegen möglicher Fehlkalkulation, oder anderen Gründen diesen Auftrag nach eingehender Prüfung kostenfrei stornieren. Hierbei genügt die einfache schriftliche Zustellung mittels E-Mail, oder Brief. Ein Recht auf Ausführung hat der Auftraggeber nicht.

Einverständniserklärung und Nutzungsrechte von Bild und Videoaufnahmen:

Durch meine Unterschrift bestätige ich ausdrücklich, dass die Firma BaustiL - Matthias Lippert Bilder und Videos von meinem/diesem Bauvorhaben zur Dokumentation des Baufortschritts und zu Werbezwecken als anonymes Referenzobjekt machen und nutzen darf, meine persönlichen Rechte werden dabei nicht verletzt.

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsschluss unwirksam, oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Gerichtsstand:

Nürnberg.

Leistungen des Bestellers/Montagebedingungen:

Der Besteller ist verpflichtet die Baustelle so vorzubereiten, dass eine reibungslose Montage durch den Monteur erfolgen kann. Die technischen und baulichen Voraussetzungen (z.B.: Bereitstellung von Baustrom, Wasser, Handwerker WC, etc.) müssen für die Montage vorliegen. Die Kosten für etwaige Wartezeiten, oder vergebliche An- und Abfahrten gehen zu Lasten des Bestellers. Etwaig erforderliche privatrechtliche und/oder rechtlich-öffentliche Genehmigungen hat der Besteller rechtzeitig auf eigene Kosten einzuholen.